LFV beendet die Saison 2020/2021 vorzeitig

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) sowie die KreisfußballverbĂ€nde Schwerin-Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald, Warnow und Westmecklenburg werden die laufende Spielzeit 2020/2021 vorzeitig beenden. Dieser Beschluss inklusive des Umgangs mit der Saison in den jeweiligen Spielebenen wurde am Dienstagabend in einer digitalen Zusammenkunft vom erweiterten LFV-Vorstand, bestehend aus Vertreter:innen des LFV und der insgesamt sechs angeschlossenen KreisverbĂ€nde, auf Basis der zurĂŒckliegenden Empfehlung des Krisenstabes aus der vergangenen Woche gefasst.

EigenstĂ€ndige Regelungen fĂŒr den weiteren Umgang mit der Saison in ihrem eigenen ZustĂ€ndigkeitsbereich werden derweil die beiden KreisverbĂ€nde Mecklenburgische Seenplatte und Nordvorpommern-RĂŒgen treffen. Dieses Vorgehen wurde seitens des erweiterten LFV-Vorstandes zur Kenntnis genommen.

Grund fĂŒr die grĂ¶ĂŸtenteils greifende Entscheidung zur vorzeitigen Beendigung der laufenden Spielzeit ist – wie schon im Vorjahr – die Coronapandemie. Deren Lage hat sich nach einer zunĂ€chst positiven Entwicklung zu Beginn des Jahres auch in Mecklenburg-Vorpommern zuletzt wieder deutlich verschĂ€rft. Die ursprĂŒnglich geplante Wiederaufnahme des seit 2. November 2020 ruhenden Spielbetriebes mit der angestrebten Beendigung der Hinrunden bis zum 30. Juni 2021 – unter anderem auf Grundlage einer möglichst flĂ€chendeckenden Trainingsmöglichkeit – kann mittlerweile nicht mehr gewĂ€hrleistet werden.

Die Saison 2020/2021 lĂ€uft entsprechend regulĂ€r zum 30. Juni 2021 aus. Von dieser Regelung ausdrĂŒcklich ausgenommen sind die Landespokalwettbewerbe der Herren um den LĂŒbzer Pils Cup und der Damen um den Polytan-Cup. Die Pokalsieger sollen nach Möglichkeit weiterhin sportlich ermittelt werden, unter UmstĂ€nden auch ĂŒber das offizielle Saisonende am Ende Juni hinaus. Selbige Optionen werden fĂŒr die jeweiligen Kreispokalwettbewerbe im Bereich der Herren und Damen vorgehalten.

Keine sportlichen Absteiger, Aufstiegsmöglichkeit auf Basis der Quotientenregel

Der Umgang mit der Saison 2020/2021 erfolgt in den Spielklassen auf Landesebene sowie in den vier KreisverbĂ€nden, die sich dem Vorschlag angeschlossen haben, weitestgehend analog zum Vorjahr. Demnach wird es in sĂ€mtlichen Ligen erneut keine sportlichen Absteiger geben. Allen Vereinen wird jedoch die Möglichkeit eingerĂ€umt, sich innerhalb des Meldefensterns im Vereinsmeldebogen im DFBnet (15. April bis 1. Juni) fĂŒr die Saison 2021/2022 freiwillig in die nĂ€chsttiefere Spielklasse einordnen zu lassen.

Aufsteiger in die nĂ€chsthöhere Spielklasse sind derweil angedacht. Diese werden grĂ¶ĂŸtenteils anhand der im Vorfeld der Serie beschlossenen Regelungen unter Anwendung der Quotientenregel auf die TabellenstĂ€nde vom 1. November 2020 ermittelt. Dabei werden die jeweiligen Ranglisten mit den Vereinsergebnissen absteigend sortiert. Offizielle Staffelsieger bzw. Meister wird es dagegen in der Saison 2020/2021 nicht geben. Einzige Neuerung in Sachen Aufstieg auf Landesebene: Statt der zunĂ€chst geplanten vier wird es lediglich drei AufstiegsplĂ€tze in die Verbandsliga fĂŒr die Landesligisten geben.

Angesichts der Verordnungslage muss sÀmtlicher Pflicht- und Freundschaftsspielbetrieb aktuell weiterhin ruhen, das Gruppen- bzw. Mannschaftstraining ist derzeit nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sollten sich in diesen Hinsichten bis zum offiziellen Saisonende am 30. Juni regional oder landesweit andere bzw. weitreichendere Möglichkeiten ergeben, können diese von den betroffenen Vereinen selbstverstÀndlich genutzt werden.

„Vorzeitige Beendigung der Saison letztlich alternativlos“

LFV-PrÀsident Joachim Masuch
LFV-PrÀsident Joachim Masuch. © LFV MV

LFV-PrĂ€sident Joachim Masuch sagt: „Angesichts der momentanen Entwicklung ist die vorzeitige Beendigung der Saison aus unserer Sicht letztlich alternativlos. Wir haben im Sinne unseres Auftrages als Verband versucht, den Plan zur Wiederaufnahme des Spielbetriebes unter Anwendung von Hygienekonzepten und der Einhaltung weiterer behördlicher Vorgaben durch den Verband und durch die Vereine so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Mit den nunmehr deutlich restriktiveren Vorgaben rund um mögliche Öffnungen – unter anderem das Schnell- und Selbsttesterfordernis, welches fĂŒr den Großteil der Amateurvereine in jeglicher Hinsicht ein nahezu unĂŒberwindbares Hindernis darstellt – ist dies einfach nicht mehr flĂ€chendeckend möglich.“

Ulf Kuchel, Vorsitzender im LFV-Spielausschuss, sagt: „Die Wiederaufnahme des Spielbetriebes mit Beendigung der Hinrunde war seit lĂ€ngerer Zeit grundsĂ€tzlich an eine vierwöchige Trainingsmöglichkeit der Vereine gekoppelt. Das ist angesichts der neu entstandenen Zeitschienen – die aktuelle Coronaverordnung in Mecklenburg-Vorpommern ist bis mindestens 18. April gĂŒltig – und mit Blick auf das zum Teil sehr unterschiedliche Programm, welches seitens der Mannschaften in den verschiedenen Spiel- und Altersklassen noch zu absolvieren wĂ€re, terminlich nicht bis zum 30. Juni umzusetzen. Daher ist die nunmehr getroffene Entscheidung die logische Folge. Wir richten den Fokus fortan auf die Planung der neuen Saison.“

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Alle wichtigen Informationen zur Saisonwertung 2020/2021

GĂŒltig fĂŒr die Bereiche des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern sowie der KreisfußballverbĂ€nde Schwerin-Nordwestmecklenburg, Vorpommern-Greifswald, Warnow und Westmecklenburg.

Quotientenregel

FĂŒr alle Spielklassen gilt:
Die Ermittlung der Abschlusswertungen in allen Altersklassen erfolgt ĂŒber die Anwendung der Quotientenregel (Anzahl der erzielten Punkte geteilt durch Anzahl der ausgetragenen Spiele) unter BerĂŒcksichtigung aller tatsĂ€chlich zur Austragung gekommenen bzw. gewerteten Meisterschaftsspiele (Ausnahme: Spiele gegen zurĂŒckgezogene Teams). bis zum 1. November 2020.

Bei Gleichheit des ermittelten Quotienten gilt:
Bei Vereinen mit einem gleichen Quotienten in einer Abschlusswertung entscheidet ĂŒber die Platzierung zunĂ€chst die Tordifferenz, bei Gleichheit die höhere Anzahl der geschossenen Tore und bei hier ebenfalls vorliegender Gleichheit das Spiel bzw. die Spiele gegeneinander. Sollte auch hier keine Entscheidung möglich sein, entscheidet das Los.

Auf- & Abstieg

FĂŒr die Aufstiegsregelung gilt:
Die Aufsteiger werden grĂ¶ĂŸtenteils unter Beachtung der Aufstiegsregelungen der Saison 2020/2021 des LFV bzw. der jeweiligen KFV ermittelt. Eine Ausnahme gibt es auf Landesebene: Aus den insgesamt drei Landesligen steigen nur drei statt der geplanten vier Teams in die Verbandsliga auf. Die Meldung der Aufsteiger aus den Kreisen muss unabhĂ€ngig von einer eventuellen Fortsetzung des Spielbetriebes in einzelnen Regionen weiterhin bis spĂ€testens 13. Juni 2021 erfolgen.

FĂŒr die Abstiegsregelung gilt:
In der Saison 2020/2021 gibt es keine sportlichen Absteiger. Alle bis zum 1. November 2020 und nach dem 1. Juni 2021 erklĂ€rten RĂŒckzĂŒge von Vereinen werden in sĂ€mtlichen Spiel- und Altersklassen gemĂ€ĂŸ § 9 Nr. 7 der LFV-Spielordnung behandelt. Vereine können darĂŒber hinaus ihren freiwilligen Verzicht auf den Verbleib in einer Spielklasse mit dem verbundenen Abstieg in die nĂ€chsttiefere Spielklasse ĂŒber den Vereinsmeldebogen im DFBnet im offiziellen Meldezeitraum vom 15. April 2021 bis 1. Juni 2021 anzeigen.

Pokal

FĂŒr Pokalwettbewerbe der Saison 2020/2021 gilt:
Sollte ein Pokalsieger fĂŒr die Saison 2020/2021 in einer Altersklasse nicht sportlich ermittelt werden können, wird – im Falle eines nachgelagerten Wettbewerbs mit Meldefrist in der Folgesaison 2021/2022 – jeweils die noch im Pokalwettbewerb vertretene, sportlich bestplatzierte Mannschaft aus der höchsten Spielklasse, in der Mannschaften aus Mecklenburg-Vorpommern spielen, als Teilnehmer fĂŒr den nachgelagerten Wettbewerb benannt. Die Landes- und Kreispokalwettbewerbe der Herren und Frauen sind von der vorzeitigen Beendigung der Saison zunĂ€chst ausgenommen. In diesen Wettbewerben wird zudem die Möglichkeit eingerĂ€umt, die jeweiligen Pokalsieger – sofern auf Basis von DFB-Ordnungen möglich – auch ĂŒber das offizielle Saisonende am 30. Juni 2021 hinaus zu ermitteln.

DarĂŒber hinaus gilt fĂŒr den LĂŒbzer Pils Cup der Herren:
Die zuvor genannte Regelung zur Ermittlung der Teilnehmer fĂŒr den nachgelagerten Wettbewerb gilt auch fĂŒr den Fall, dass sich der F.C. Hansa Rostock ĂŒber den Spielbetrieb der 3. Liga direkt fĂŒr den DFB-Pokal qualifizieren sollte und der LFV einen weiteren Teilnehmer fĂŒr den nachgelagerten Pokalwettbewerb zu benennen hat.

Quelle: Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV)

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