Mit Sondervermögen und „Sportmilliarde“ sollen dringend notwendige Gelder in die Sanierung von Hallen, Bäder und Plätze fließen | Vereine und Kommunen dürfen auf echte Entlastung hoffen
Der deutsche Sport kann sich über gleich zwei wegweisende Beschlüsse freuen. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 4. September den Sport als ausdrücklichen Förderzweck in das 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen der Länder aufgenommen. Damit ist der Weg frei, dass Länder und Kommunen mit ihrem Anteil auch in die dringend sanierungsbedürftige Sportinfrastruktur investieren. „Das sind sehr wichtige und gute Tage für den Sport und für alle, die den Sport lieben und unterstützen“, betonte DOSB-Präsident Thomas Weikert. Er sprach von einer klugen Investition in die Zukunft und einem starken Signal im Hinblick auf die Bewerbung um Olympische und Paralympische Spiele.
Neben der Aufnahme in das Sondervermögen hat der Bund mit der sogenannten „Sportmilliarde“ ein weiteres großes Förderpaket geschnürt. Eine Milliarde Euro wird bis zum Ende der Legislaturperiode in die Sanierung und den Ausbau kommunaler und vereinseigener Sportstätten fließen. Ab August 2026 sollen die Mittel abgerufen werden können. Erstmals soll die Antragstellung in einem Pilotprojekt besonders niedrigschwellig und unbürokratisch erfolgen.
Weikert lobte die Entscheidung als dringend nötigen Rückenwind für die mehr als 28 Millionen Mitgliedschaften in den 86.000 deutschen Sportvereinen. „Investitionen in die Sportinfrastruktur kommen direkt vor Ort bei den Menschen an, verbessern die Lebensqualität und stärken den Zusammenhalt. Die gesellschaftliche Rendite des Sports ist sowieso unbezahlbar“, so der DOSB-Präsident. Damit setzt die Politik nicht nur zentrale Forderungen des organisierten Sports um, sondern auch ein klares Zeichen für die Bedeutung von Bewegung, Ehrenamt und Vereinsleben in Deutschland.
red
