Im Zuge der Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz am vergangenen Mittwoch hat sich das Landeskabinett in Mecklenburg-Vorpommern Ende der Woche mit den entsprechenden Anpassungen der Corona-Lockerungsverordnung und weiteren Vorgaben im Umgang mit der Pandemie beschäftigt. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, dass das Pauschalverbot von Freizeit- und Amateursport, welches bis dahin ab dem 2. November lediglich den Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand vorsah, nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren im Vereinssport gelten wird.
Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hatte am Donnerstag mit Blick auf die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz und den ersten Stellungnahmen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig den kompletten Spielbetrieb auf Landesebene für den Zeitraum vom 2. November bis 30. November ausgesetzt. Diese Entscheidung bleibt trotz der Entwicklungen in Schwerin und den Anpassungen der behördlichen Verfügungen für die Juniorinnen und Junioren bestehen, womit Pflicht- und Freundschaftsspiele bis mindestens 30. November untersagt bleiben. Die zusätzliche Option zum Sporttreiben im Nachwuchs für unter 18-Jährige bezieht sich einzig auf die Durchführung von Übungseinheiten, sofern die örtlichen Infektionslagen dies zulassen. In und rund um das Training gilt es wesentliche Grundsätze wie z.B. feste Gruppen und Einhaltung der Hygieneregeln zu beachten.
„Für die Kinder und Jugendlichen ist es eine tolle Nachricht, dass Ihnen in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin die Möglichkeit geboten wird, gemeinsam Sport zu treiben bzw. speziell in unserem Fall mit- oder gegeneinander Fußball zu spielen. Unser Dank geht in diesem Fall an alle an dem Prozess Beteiligten, unter anderem das für den Sport zuständige Sozialministerium und die Landesregierung, dass zumindest den ganz jungen Menschen in einer schwierigen Zeit diese Chance gegeben wird“, sagt LFV-Präsident Joachim Masuch und ergänzt: „Wichtig wird es sein, dass im Umfeld des Trainings weiterhin bzw. noch vermehrt auf die AHAAL-Regeln – Abstand, Händewaschen, Alltagsmaske, App und Lüften – geachtet wird. Das ist und bleibt die Basis für das soziale Miteinander in den kommenden Wochen und Monaten, also auch nach Ende der ab Montag geltenden Einschränkungen.“
„Wir können uns sehr glücklich schätzen, dass der Trainingsbetrieb im Fußball zumindest im Nachwuchs weitergehen darf. Entsprechend sind wirklich alle Verantwortlichen und Aktiven angehalten, die Hygieneverordnungen und die unbedingt notwendigen zugehörigen Konzepte vor Ort einzuhalten und umzusetzen. Dass die zuständigen Gesundheitsämter aufgrund ihrer hohen Belastung im Zuge der Eindämmung der Pandemie diese unter Umständen nicht kontrollieren können und werden, darf und sollte auf gar keinen Fall ausgenutzt werden. Der Fußball muss auch in dieser Konstellation seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden“, lautet der Appell von LFV-Geschäftsführer an die Vereine in Mecklenburg-Vorpommern.
Quelle: LFV MV