Verbandsgericht weist Einspruch des TSV Bützow zurück

SV Görmin gewinnt Punkte am grünen Tisch und bleibt in der Verbandsliga / 1860 Stralsund steigt ab

In der Frage nach dem Abstieg aus der Verbandsliga der Herren herrscht seit Dienstagabend Klarheit. Das Verbandsgericht des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) hat in Rostock den Einspruch des TSV Bützow über die nachträgliche Wertung des Heimspiels gegen den SV 90 Görmin zurückgewiesen. Demnach wird die Partie vom 20. April 2019 (Endstand: 3:0 für Bützow) mit 3:0 Toren und 3 Punkten für die Mannen aus Vorpommern gewertet.

In der mündlichen Verhandlung wurde ebenfalls der Einspruch des TSV Bützow gegen die Wertung der Partie beim FC Förderkader René Schneider (27. April / Endstand: 3:2 für Bützow) behandelt. Auch hier bestätigte das Verbandsgericht die nachträgliche Wertung zu Gunsten der Rostocker durch das Sportgericht. Der TSV Bützow hatte in jenen Begegnungen unerlaubterweise vier Nicht-EU-Ausländer eingesetzt.

Görmin klettert mit dieser Entscheidung in der Verbandsliga-Tabelle vom bisherigen 15. Rang zwei Plätze nach oben und verbleibt damit als 13. in dieser Spielklasse. Dagegen fällt der TSV 1860 Stralsund auf Platz 14 zurück und steht damit neben dem SV HANSE Neubrandenburg und dem FSV Malchin als dritter Absteiger aus der Verbandsliga fest.

Diese Konstellation ergibt sich vorbehaltlich noch möglicher Rückzüge von Mannschaften im Landesspielbetrieb. Diese hätten laut Spielordnung des LFV M.-V. (§ 9, Nr. 7) noch bis zum 30. Juni 2019 Einfluss auf das Tabellenbild der jeweils betroffenen Staffel.

Quelle: LFV MV

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