Wismarer Bürgerschaft beschließt Unterstützung für Sportvereine!

Auf der letzten Bürgerschaftssitzung der Hansestadt Wismar wurde eine neue Sportförderrichtlinie für 47 Sportvereine mit über 6.300 Mitgliedern beschlossen. „Wir wollen mit dieser Richtlinie das ehrenamtliche Engagement der Sportvereine in unserer Stadt Wismar unterstützen“, so Prof. Dr. Joachim Winkler, Vorsitzender des zuständigen Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Förderangelegenheiten in seinem Statement. Die Richtlinie enthält u.a. eine Kinder- und Jugendförderung, Fördermittel für Breitensportveranstaltungen und Beschaffung von Sportgeräten, Personalkostenzuschüsse für Vereinssportlehrer in Vereinen, Förderung von Projekten „Schule und Verein“ sowie „Kita und Verein“.

In den zurückliegenden Monaten hat der KreisSportBund NWM e.V. gemeinsam mit der Verwaltung der Hansestadt und den Sportvereinen Fördervarianten entworfen, berechnet und abgestimmt. „Die am Donnerstag durch die Bürgerschaft beschlossene Sportförderrichtlinie mit einem Volumen von über 180.000 Euro für unsere Sportvereine in der Hansestadt ist aus unserer Sicht ein beachtliches Ergebnis, das den Sport in Wismar mit Sicherheit stärken wird. Wir danken allen Beteiligten für die konstruktiven und mit Leidenschaft geführten Diskussionen und Beiträgen, die zu einem Gewinn für den Sport geführt haben“ so Sönke Hagel, Vorsitzender des KreisSportBundes NWM e.V. „Die Sportförderrichtlinie ist aus der Sportentwicklungsplanung heraus entstanden. Die breite Beteiligung von Vereinen und nichtorganisierten Sportlerinnen und Sportlern, von Schulen und Kitas an dieser Planung hat gezeigt, dass diese Richtlinie ein notwendiger Schritt war“ so Bürgermeister Thomas Beyer.

Bereits bestehenden Förderungen, wie zum Beispiel die kostenlose Nutzung der Sporthallen und Sportanlagen für den Kinder- und Jugendsport, die Übernahme der Kosten für die Nutzung des Wonnemars für den Vereins- und Schulsport sowie die Erstattung des Erbbauzinses für von Vereinen gepachteten Grundstücken bleiben bestehen. Wismars Sportvereine können sich freuen, denn die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.

Quelle: KSB NWM

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