Spielbetrieb wird auf freiwilliger Basis fortgesetzt

LFV-Geschäftsführer und Leiter des Coronakrisenstabs Sebastian Turowski | Foto: LFV MV

Mecklenburg-Vorpommern hat abermals auf die dynamische Entwicklung der Coronapandemie reagiert. In Anbetracht der steigenden Zahlen in allen zur Bewertung der Lage relevanten Bereichen wurde die Coronaverordnung zum 25. November erneut angepasst. Vornehmlich für Innenräume wurden die Maßnahmen bzw. Regelungen je nach Warnstufe nochmals verschärft. Das betrifft mit der Einschränkung des Zutritts u.a. von Umkleideräumen nunmehr auch den Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball.

Der Landesfußballverband (LFV) hat daraufhin beschlossen, den Spielbetrieb auf Landesebene in sämtlichen Altersklassen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit fortzusetzen. Demnach können Vereine bzw. Mannschaften, die eine Spielteilnahme unter der Voraussetzung von 2G- bzw. 2G plus-Regelungen nicht gewährleisten können oder wollen, ihre anstehenden Partien mit einer Frist von 48 Stunden absagen. Für die angesetzten Freitagsspiele am 26. November 2021 wird diese Frist auf 24 Stunden verkürzt. Diese Option steht unabhängig von den vorhandenen Ausnahmeregelungen in Sachen 2G bzw. 2G plus für unter 18-Jährige auch im Nachwuchs zur Verfügung. Sofern sich im Vorfeld kein Spielpartner im Rahmen der Frist für eine Absage entscheidet, findet die jeweilige Begegnung wie geplant statt.

Die Empfehlung gilt ausdrücklich auch für die sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbände, die im Rahmen ihrer Eigenständigkeit allerdings auch anderweitige Regelungen treffen können.

„Wir befürworten als Landesfußballverband die Aufrechterhaltung des Spielbetriebs. Die neue Verordnungslage lässt dies für den Amateurfußball an der frischen Luft auch grundsätzlich zu. Wir respektieren allerdings ebenso die Besonderheiten, die Vereine oder Mannschaften mit Blick auf die eigene Situation und aktuellen politischen Entscheidungen daran hindern können, regulär am Spielbetrieb teilzunehmen. Das wird daher auch ohne weitere Sanktionen toleriert“, erklärt LFV-Präsident Joachim Masuch. Er fügt zusätzlich an: „Wir appellieren an all unsere Vereine und Mitglieder, die gültigen behördlichen Vorgaben auch weiterhin vor Ort umzusetzen. Das ist unser aller Beitrag, um die Aufrechterhaltung des Spiel- und vor allem des Trainingsbetriebes zu gewährleisten.“

Sebastian Turowski, LFV-Geschäftsführer und Leiter des Coronakrisenstabs, sagt: „Es soll keinem Verein auf Grundlage der kurzfristig geltenden Einschränkungen ein Nachteil entstehen. Das war eine klare Maßgabe, die mit der freiwilligen Fortsetzung auch erfüllt wird.“

Quelle: LFV MV

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