Statement zum geplanten Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz

Sportjugend M-V und Landesjugendring M-V beziehen Stellung

Im Jahr 2024 soll das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz fĂŒr Mecklenburg-Vorpommern in Kraft treten. Im Rahmen der Verbandsanhörung zum Gesetzesentwurf wurden auch die Sportjugend und der Landesjugendring gehört. Der Landesjugendring hat seit ĂŒber 20 Jahren mit dem Beteiligungsnetzwerk MV in Kooperation mit regionalen TrĂ€gern landesweit Expertise auf dem Feld der Beteiligung junger Menschen aufgebaut.

Sportjugend M-V und Landesjugendring M-V begrĂŒĂŸen die Initiative, eine wirkungsvolle Beteiligung von jungen Menschen gesetzlich zu verankern. Seit vielen Jahren wĂŒnschen sich junge Aktive und Akteure und Akteurinnen der Kinder- und Jugendarbeit einen Gesetzgebungsprozess, weil junge Menschen sich verbindlich an der Mitgestaltung der Gesellschaft beteiligen wollen. Die Verabschiedung eines Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetzes ist fĂŒr beide DachverbĂ€nde ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Rechte auf Mitwirkung von jungen Menschen zu wahren.

Daher setzen sich Sportjugend M-V und Landesjugendring M-V dafĂŒr ein, dass es in Mecklenburg-Vorpommern selbstverstĂ€ndlich wird, junge Menschen zu beteiligen. Das Gesetz zur Kinder- und Jugendbeteiligung ist dafĂŒr so konkret und verbindlich wie möglich zu fassen, denn nur so kann sichergestellt werden, dass junge Menschen auf Augenhöhe mitwirken können. In diesem Sinne haben Sportjugend M-V und Landesjugendring M-V eine gemeinsame Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Landesregierung verfasst. Dabei wurden die Beteiligungsmoderatoren und Beteiligungsmoderatorinnen und Referenten und Referentinnen des Beteiligungsnetzwerks MV, die MitgliedsverbĂ€nde des Landesjugendrings M-V, die Stadt- und Kreisjugendringe in M-V sowie die Stadt- und Kreissportjugenden mit einbezogen.

Fair Play Beispielbild
Symbolbild

Sportjugend und Landesjugendring ist es wichtig, dass Beteiligung auf kommunaler sowie auf Landesebene im Gesetz als eine „Muss-Beteiligung“ formuliert wird. Dabei muss eine Beteiligung junger Menschen in allen Belangen und Fragen, die sie betreffen, klar definiert werden.

Das Beteiligungsnetzwerk MV kann als bewĂ€hrte UnterstĂŒtzungsstruktur bei der praktischen Umsetzung beraten und begleiten. In der Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass gelingende Beteiligung entsprechende Ressourcen sowie eine entsprechende finanzielle Ausstattung benötigt. Wichtig sind dafĂŒr auskömmlich geförderte Strukturen der Jugend(verbands)arbeit: „Wir werben mit Überzeugung dafĂŒr, dass im Doppelhaushalt 2024/25 mehr Mittel fĂŒr die Kinder- und Jugendarbeit eingeplant werden“, so Vorstandsmitglied Jana Preuß.

„Die Beteiligung von jungen Menschen braucht verlĂ€ssliche Strukturen, wie geschultes Personal, genĂŒgend Zeit und geeignetes Material. JugendverbĂ€nde bieten bereits Strukturen und Möglichkeiten der Beteiligung, jedoch leider nicht ausreichend wertgeschĂ€tzt und unterfinanziert“, sagt der Sportjugendvorsitzende Theo Hadrath.“

Die Stellungnahme zum Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz ist auf der Webseite des Landesjugendrings M-V unter folgendem Link abrufbar: https://www.ljrmv.de/media/files/files/2023.09.05%20Verbandsanhoerung-kijubeGesetz-signiert.pdf

Bei „Jugend fragt nach“, dem Beteiligungsprojekt von Landesjugendring M-V und Landtag M-V, das vom 11.-13. September 2023 im Landtag in Schwerin stattfand, hat sich eine Gruppe von Jugendlichen mit dem Gesetzesentwurf beschĂ€ftigt. Die RĂŒckmeldungen aus dem Workshop werden dem Prozess #mitmischenMV (Beteiligungsprozess zur Arbeit der Enquete Kommission „Jung sein in M-V“) zur VerfĂŒgung gestellt. Von dort können die Anmerkungen, Kommentare und VorschlĂ€ge noch in die RĂŒckmeldungen des Kinder- und Jugendbeteiligungsprozesses zum Gesetzgebungsverfahren Eingang finden.

Die Ideen der Jugendlichen finden sich in der Dokumentation zur Veranstaltung, die unter https://www.ljrmv.de/jfn-2023 abrufbar ist.

Quelle: Sportjugend Mecklenburg-Vorpommern im LSB M-V e.V.

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