Bund startet Energiesparprogramm zur Sportstättensanierung

476 Millionen Euro zur Verfügung gestellt | Interessenbekundungen müssen bis zum 30. September 2022 eingereicht werden

Symbolbild: leere Sporthalle

Sanierungsstau in deutschen Sporthallen und Schwimmbädern – eher die Regel als die Ausnahme in unseren klammen Kommunen und Städten. Nur allzu oft werden Jahr für Jahr energetische Instandsetzungsarbeiten oder auch die Umstellung auf erneuerbare Energien aufgeschoben. Angesichts der sich anbahnenden Energiekrise ein Gau für die in den letzten Jahren mehrfach in Mitleidenschaft geratenen Vereine. Erneute Schließungen oder horrende Mehrkosten auf Dauer würden den organisierten Sport vor die nächste existenzbedrohende Zerreißprobe stellen.

Ein Tropfen auf dem heißen Stein: Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat nun am 27. Juli Haushaltsmittel in Höhe von 476 Millionen freigegeben. Mit dem im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) veranschlagten Geld bringt Geywitz die neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ an den Start. Innerhalb der im wahrsten Sinne des Wortes sportlichen Frist von zwei Monaten, genauer bis zum 30. September, können sich jetzt alle Städte und Gemeinden um Fördermittel für eine klimagerechte Sanierung der betreffenden Einrichtungen bewerben. Dem Energiesparprogramm nach beteiligt sich der Bund an bis maximal 45 % (bei nachweisbarer kommunaler Haushaltsnotlage bis zu 75 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Förderfähig sind laut BMWSB Maßnahmen, die „in besonderem Maße auf den Klimaschutz einzahlen und zusätzlich geringe Ressourcenverbräuche aufweisen.“ Geywitz‘ Ministerium erklärt: „Die zu fördernden Projekte müssen durch die Sanierung eine wesentliche Absenkung von Treibhausgasemissionen erreichen und zudem vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit sein.“

red

Nach oben scrollen