Erfolgreicher Einspruch der TSG Wismar

Wismarer Handballerinnen schöpfen wieder Aufstiegshoffnung

Die Sporthalle der TSG Wismar. Foto: M.M.

Die TSG Wismar kann nach dem erfolgreichen Einspruch des Geschäftsführers Klaus-Dieter-Soldat in der Oberliga Ostsee-Spree 2017/18 wieder mehr als Hoffnung in Richtung sofortigem Wiederaufstieg in Liga drei schöpfen. Dazu aus dem Ergebnis des Einspruches  der TSG Wismar e.V. vom 08.12.2017 gegen den Bescheid  Nr. 15 der Spielleitenden Stelle Frauen Oberliga Ostsee-Spree vom 25.11.2017, den Klaus-Dieter Soldat übermittelte:

Das Verbandssportgericht der OL OOS in der Besetzung Heinz-Dieter Bornemann / Vorsitzender, Harald Mohr / Beisitzer  und Hans Siegert / Beisitzer  hat nach mündlicher Beratung im schriftlichen Verfahren am 10.01.2018 wie folgt entschieden:

  1. Dem Einspruch der TSG Wismar e.V. vom 08.12.2017 gegen den Bescheid Nr. 15 der Spielleitenden Stelle Frauen Oberliga Ostsee-Spree vom 25.11.2017 wird teilweise stattgegeben.
  2. Die Spiele Nr.040 am 04.11.2017 gegen VfV Spandau und Nr. 045 am 11.11.2017 gegen Berliner TSC werden mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren fĂĽr den TSG Wismar e.V gewertet.
  3. Die Spiele
    Nr. 005 am 16.09.2017 gegen TSV Rudow
    Nr. 007 am 23.09.2017 gegen SG OSF Berlin
    Nr. 018 am 30.09.2017 gegen HSG Ahrensdorf
    Nr. 029 am 14.10.2017 gegen Rostocker HC
    Nr. 032 am 21.10.2017 gegen SV GW Werder
    werden wie ausgetragen gewertet.
  4. Die Geldbuße in Höhe von 50,00 € bleibt bestehen.
  5. Die EinspruchsgebĂĽhr ist zu 2/7 verfallen.
  6. Die Kosten des Verfahrens trägt zu 2/7 der Einspruchsführer.
  7. Gegen dieses Urteil ist die Berufung zulässig.

Sollte es keine Berufung gegen dieses Urteil geben, wäre die TSG Wismar derzeit Zweiter in der OOS, was sportlich nur fair ist.

 

Mitteilung der TSG Wismar / Geschäftsführer Klaus-Dieter Soldat (red. M.M.)

 

 

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