DOSB, DFB und DFL: Gemeinsam gegen Hate Speech

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB), der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und die DFL Deutsche Fußball Liga haben auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am 13. Mai ihre eindeutige Positionierung gegen Hassrede vorgestellt.

Die VerbÀnde werden eng mit den Strafverfolgungsbehörden kooperieren und konsequent Strafanzeigen erstatten, wenn gewalttÀtige, rassistische oder diskriminierende Sprache verwendet wird. DOSB, DFB und die DFL arbeiten inzwischen mit der Zentralstelle zur BekÀmpfung der InternetkriminalitÀt (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zusammen, die den Kontakt zu den Partnerdienststellen in den BundeslÀndern hÀlt.

DOSB-PrĂ€sident Thomas Weikert auf der Pressekonferenz am DFB-Campus in Frankfurt: „Wir werden unsere Sportlerinnen und Sportler schĂŒtzen, nicht nur, aber gerade wĂ€hrend der Sportgroßveranstaltungen, bei denen sie besonders im Fokus stehen. Wir werden den Athletinnen und Athleten des Team D fĂŒr die Olympischen Spiele in Paris Schutz und Hilfe fĂŒr ihre Social-Media-KanĂ€le anbieten. Wir akzeptieren keine gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, rassistischen Beleidigungen oder gar Bedrohungen. Aber wir wollen auch keine aus anderen GrĂŒnden – weil der erhoffte Erfolg nicht eintritt, weil die letzte LĂ€uferin in der Biathlon-Staffel zwei Strafrunden kassiert, weil der entscheidende Siebenmeter verworfen wird, weil ein Pferd scheut. In solchen FĂ€llen wird der DOSB gemeinsam mit der ZIT tĂ€tig.“

Der 1. DFB-VizeprĂ€sident Ronny Zimmermann sagt: „Wir stellen uns konsequent vor unsere Spieler*innen, Schiedsrichter*innen und Trainer*innen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, das mĂŒssen wir immer wieder klarmachen. Gemeinsam mit der Zentralstelle zur BekĂ€mpfung der InternetkriminalitĂ€t haben wir bereits viele FĂ€lle verfolgen können. Wer meint, im Stadion oder beim Sport ĂŒberhaupt, sei es okay, da dĂŒrfe man auch mal rassistische, homophobe, antisemitische oder muslimfeindliche SprĂŒche raushauen, der irrt gewaltig. Indem der gesamte Sport seine Stimme gegen Beleidigungen, Diskriminierungen und Hass erhebt, stehen wir fĂŒr unsere gemeinsamen Werte ein. Fairplay endet nicht an der Seitenlinie.“

DFL-GeschĂ€ftsfĂŒhrer Marc Lenz sagt: „Mit dieser Initiative setzen wir ein wichtiges gesellschaftliches Signal, das ĂŒber den Sport hinausgeht. Ein konsequentes Vorgehen gegen Diskriminierung, Beleidigungen und Bedrohungen war und ist immer zentral – und in Zeiten einfacher Online-Verbreitung wichtiger denn je. Wenn Hass, Hetze und Falschinformationen online in vermeintlicher AnonymitĂ€t verbreitet werden und viele Menschen erreichen, gefĂ€hrdet dies unsere Demokratie und unsere Grundwerte. Wir mĂŒssen diese zu jeder Zeit stĂŒtzen – gerade als SportverbĂ€nde mit großer Aufmerksamkeit.“

Oberstaatsanwalt Dr. Benjamin Krause, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main, Abteilung Zentralstelle zur BekĂ€mpfung der InternetkriminalitĂ€t: „Unser Strafrecht sieht fĂŒr Beleidigungen, Bedrohungen und Volksverhetzungen im Netz empfindliche Strafen vor, um Opfer vor solchen Postings zu schĂŒtzen. Dieser Schutz gilt auch fĂŒr Sportlerinnen und Sportlern, die fĂŒr Deutschland antreten und in der Öffentlichkeit stehen. Wir wollen als StaatsanwĂ€lte unseren Beitrag dazu leisten, dass die Urheber strafbarer Postings identifiziert werden und sich fĂŒr ihre Taten gegenĂŒber der Justiz verantworten mĂŒssen. Denn in einem Rechtsstaat ist das Internet kein strafverfolgungsfreier Raum.“

Eine Wendemarke beim Vorgehen gegen Hate Speech war die U 17-Weltmeisterschaft in Indonesien im Winter 2023. Besonders in den Anfangstagen des Turniers wurden deutsche U 17-Junioren-Nationalspieler in den sozialen Netzwerken rassistisch angegriffen. Mit Blick auf die anstehenden Sportgroßereignisse in diesem Sommer – die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland und die Olympischen Spiele von Paris – und die zu befĂŒrchtende Zunahme von Rassismus und allgemein gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Netz intensiviert der Sport seine Anstrengungen gegen Hate Speech. Der DOSB wird den Athlet*innen des Team D fĂŒr Paris eine KI-basierte Lösung anbieten, die Angriffe gegen ihre Social-Media-KanĂ€le bereits vor Veröffentlichung herausfiltert und die Möglichkeit bietet, schwere VerstĂ¶ĂŸe an die ZIT zu melden und gezielt Anzeige zu erstatten.

Die DFL setzt sich mit vielfĂ€ltigen Projekten gegen Hass im Netz ein. Am 26. Spieltag sendeten die DFL, die DFL Stiftung und die Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga mit zahlreichen Aktionen ein Zeichen gegen Diskriminierung und fĂŒr gesellschaftlichen Zusammenhalt unter dem Motto „Together. Stop Hate. Be a Team“. Die DFL unterstĂŒtzt zudem das Projekt „Wer hetzt, verliert!“, das im Dezember 2023 gemeinsam mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ins Leben gerufen wurde. Um strafbaren Hass in den digitalen Medien konsequent zu verfolgen, haben sich – initiiert vom VfL Bochum – dabei alle in Nordrhein-Westfalen ansĂ€ssigen Clubs der Bundesliga und 2. Bundesliga zusammengeschlossen.

Der DFB hat in den vergangenen Monaten vor allem rassistische Diskriminierungen und Hassrede zur strafrechtlichen PrĂŒfung und Verfolgung an die ZIT weitergegeben. In einigen FĂ€llen war der Tatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) erfĂŒllt, weswegen jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. In weiteren FĂ€llen war der Tatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB) oder der des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) erfĂŒllt. Im April hatten ZIT und Hessisches Landeskriminalamt (HLKA) den TatverdĂ€chtigen im Falle einer Morddrohung gegenĂŒber Schiedsrichter Martin Speckner schnell ermitteln können.

Gemeinsam fordern DOSB, DFB und DFL den Gesetzgeber auf, die Strafverfolgung solcher Personen zu erleichtern, die fĂŒr Deutschland antretende Athlet*innen im Netz angreifen. Bislang können beispielsweise Beleidigungen und Verleumdungen nur verfolgt werden, wenn der oder die Athlet*in fĂŒr jedes Posting einen schriftlichen Strafantrag stellt. Die seit April 2021 fĂŒr entsprechende Straftaten zum Nachteil von Politiker*innen geltende Ermöglichung der Strafverfolgung auch ohne ausdrĂŒcklichen Strafantrag muss ebenso fĂŒr Athlet*innen gelten, die die deutschen Farben vertreten.

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