„eSport“ passt nicht unter das Dach des DOSB

Wie umgehen mit elektronischen Sportartensimulationen, eGaming und „eSport“? Rechtsgutachten veröffentlicht.

eSportler am Gaming-PC
eSports – Symbolbild

Seit heute ist das vom DOSB in Auftrag gegebene Rechtsgutachten öffentlich, das die „Rechtsfragen einer Anerkennung des eSports als gemeinnĂŒtzig“ klĂ€ren sollte. Darin sei es nicht primĂ€r darum gegangen, ob eSport Sport ist. Ferner habe man „eSport“ in seiner Gesamtheit betrachten wollen, also auch Inhalte, Darstellungsformen sowie soziale und gesundheitliche Aspekte der Spiele. Bereist im Dezember hatte der DOSB dazu klar Stellung genommen. „Insbesondere die deutlich sichtbare und explizite Darstellung des Tötens von virtuellen Gegnern ist mit den ethischen Werten, die wir im Sport vertreten, nicht vereinbar“, heißt es da.

Ein weiteres Kriterium von Rechtsgutachter Prof. Dr. Peter Fischer waren die hinter den Spielen stehenden, gewinnorientierten und global agierenden Unternehmen. Weil diese ĂŒber Regeln, Spiel- und Wettkampfsysteme entschieden, wĂ€ren demokratische Entscheidungen, wie im gemeinwohlorientierten Sport ĂŒblich, nicht möglich. Fischer ging ferner den Fragen nach, wie sich Gaming und eSports auf die allgemeine Bewegungsarmut auswirkten, welche Suchtgefahren und MedienabhĂ€ngigkeiten bestĂŒnden und ob Videospiele ein Kulturgut seien.

Mit dem nun vorliegenden Rechtsgutachten bestĂ€rkt der DOSB seine Positionierung: „eSport in seiner Gesamtheit passt nicht unter das Dach des DOSB.“ Bei jenen an den „analogen“ Sport angelehnten Spielen sehe man hingegen Chancen fĂŒr eine Zusammenarbeit mit Sportvereinen und -verbĂ€nden.

red

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Link zum Gutachten

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